Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge

§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Don Lucero UG(haftungsbeschränkt), Geschäftsführerin: Renate Schneider, Friedrich-Franz-Str. 13, 12103 Berlin, nachfolgend Musikschule genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt.
1.2 Die Regelungen dieser AGB gelten für die vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule und ihren Schülern. Zwischen der Musikschule und ihren Schülern bestehen privatrechtliche Rechtsverhältnisse. Mit Aufnahme eines Rechtverhältnisses mit der Musikschule erkennen deren Schüler diese AGB an.

§2 Aufgaben der Musikschule
2.1 Aufgabe der Musikschule ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen zu erkennen und individuell zu fördern, sowie interessierte Schüler auf ein Berufsstudium vorzubereiten.
2.2 Die Musikschule erteilt den Unterricht in dem gewählten Fach durch geeignete Lehrkräfte.

§3 Unterrichtsaufnahme
3.1Es besteht die Möglichkeit einer kostenlose Probestunde. Mit Beginn der ersten regulären Unterrichtsstunde muss der vom Schüler unterschriebene Vertrag in schriftlicher Form, und das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat der Musikschulleitung vorliegen.
3.2 Falls der Schüler in einem bereits angefangenen Monat mit dem Unterricht beginnen möchte, wird die vom Schüler gewählte Vertragslaufzeit um die entsprechenden Tage bis zum Anfang des nächsten Monats verlängert. Die in diesem Zeitraum zusätzlich erhaltenen Unterrichtseinheiten (1 bis max. 4 Unterrichtseinheiten) werden anteilig nach dem Preis der ausgewählten Laufzeit berechnet und zusätzlich abgebucht. 

§4Unterrichtsregelungen und Anzahl Unterrichtseinheiten
4.1 Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Laufzeit. Die Unterrichtseinheiten (Kontingent) sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen (entspricht bei Berücksichtigung der Schulferien durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat).

1 Monat Laufzeit: 3 Unterrichtseinheiten

3 Monate Laufzeit: 9 Unterrichtseinheiten

6 Monate Laufzeit: 18 Unterrichtseinheiten

12 Monate Laufzeit: 36 Unterrichtseinheiten 

4.2 Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin in den Räumen der Musikschule erteilt.
4.3 Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von der Lehrkraft und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
4.4 Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus.)

§5 Unterrichtsort
Ort des Unterrichts sind die Räume der Musikschule Don Lucero UG in der Friedrich-Franz-Str. 13, 12103 Berlin oder in Räumlichkeiten, die von der Musikschule bestimmt werden.

§6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich über die gewählte Laufzeit (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen (per Post als Einwurfeinschreiben an Musikschule Don Lucero UG, Friedrich-Franz-Straße 13, 12103 Berlin oder per E-Mail an info@musikschule-donlucero.de). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum.
6.2 Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der Schüler frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot vom Schüler nicht angenommen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauf folgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für die Laufzeit 1 Monat gemäß der aktuellen Preisliste. 

§7 Unterrichtszeit
Die Betriebsferien richten sich nach den Schulferien des Landes Berlin. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen und Brückentagen kein Unterricht statt. Die monatliche Zahlung des Unterrichtsentgelts bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen. Damit wird der Unterricht, bezogen auf das Kalenderjahr, in der Regel in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt.

§8 Unterrichtsausfall
8.1 Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen wie bspw. Geburtstagen, Schulveranstaltungen oder Urlaub hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder -erstattung bzw. eine Nachholung oder Verlegung des Unterrichts.
8.2 Bei einer Erkrankung ab 3 Wochen kann die Entgeltpflicht ruhen, wenn der Schüler ein ärztliches Attest vorlegt, ausweislich dessen ein Ende einer etwaigen Erkrankung nicht absehbar ist. Der Vertrag wird für die Dauer der Erkrankung ausgesetzt und verlängert sich nach der Genesung um den Aussetzungszeitraum. Die Musikschule ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen anderen Schüler zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden.
8.3 Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausfallende Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Hierzu ist die Lehrkraft verpflichtet, drei Nachholtermine zu benennen. Soweit der Schüler keinen dieser Termine beansprucht, entfällt die Leistungspflicht der Lehrkraft und es besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
8.4 Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch die jeweils gleiche Lehrkraft besteht nicht. Lehrerwechsel und Vertretung, bedingt durch Krankheit oder andere Verpflichtungen (z.B. Konzerte, Tourneen) oder aus organisatorischen Gründen, sind demnach keine außerordentlichen Kündigungsgründe.
8.5 Für den Unterricht auf Basis einer Flexikarte oder Geschenkgutschein gilt: Werden vereinbarte Unterrichtstermine weniger als 24 Stunden vor dem zugesagten Termin vom Schüler abgesagt, wird diese Unterrichtseinheit von den übrigen Unterrichtseinheiten abgezogen.

§9 Gutscheine und Flexikarten
9.1 
Der Gutschein muss zur ersten Unterrichtsstunde mitgebracht werden und der zuständigen Lehrkraft ausgehändigt werden.
9.2 Ein Gutschein ist ein Jahr nach der Ausstellung gültig. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.
9.3 Gutscheine sind kein Ersatz für Flexikarten und dürfen pro Schüler nur einmalig genutzt werden.
9.4 Flexikarten sind 6 Monate gültig..

§10 Ermäßigung
Bei Belegung eines zweiten Faches oder einer Belegung durch weitere Familienmitglieder reduziert sich das Entgelt für die günstigere Unterrichtseinheit um 5%.

§11 Lehrmittel
Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Notenmaterial etc.) sind vom Schüler zu beschaffen.

§12 Haftung und Aufsichtspflicht
12.1 Eine Aufsichtspflicht der Lehrkraft gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.
12.2 Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Ein Versicherungsschutz besteht ausschließlich in den Unterrichts- und Geschäftsräumen der Musikschule. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichts, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
12.3 Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler.

12.4 Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten.

§13 Unterrichtsbeiträge
13.1 Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).

13.2 Die Beiträge sind monatlich im voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
13.3 Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet.
13.4 Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

§14 Kopiergeld
14.1 EineKopierpauschalefür die GEMA und die VG Musikedition in Höhe von 1,00 Euro wird pro Schüler (nicht Fachbelegung) zu dem monatlichen Beitrag zusätzlich erhoben. Die Kopierpauschale beinhaltet blanko Notenblätter und Fotokopien von Noten.
14.2 Der Betrag in Höhe von 1,00 Euro wird zusätzlich zur jeweils vertraglich festgelegten Monatsrate vom abgeschlossenen Unterrichtsvertrag per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht. Die Abbuchung der Kopierpauschale endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.

§15 Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor. 

§16 Datenschutz
Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

Durch ihre Anmeldung stimmen die Schüler der Erfassung und Speicherung ihrer persönlichen Daten im erforderlichen Umfang zu.

Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.

§17 Öffentlichkeitsarbeit
Die Schüler erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Musikschularbeit erstelltes Ton-, Video- und Bildmaterial für schulinterne Zwecke sowie für Öffentlichkeitsarbeit der Musikschule Don Lucero verwendet werden darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

§18 Salvatorische Klausel
18.1 Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§19 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Aktueller Stand ist der 22. August 2022